Landgericht Aachen, 2021-08-23, 1 O 437/20

1 O 437/20Kantonsgericht23.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 1 O 437/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-08-23

Aktenzeichen: 1 O 437/20

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0823.1O437.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Das Landgericht Aachen erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit betreffend die Beklagten zu 1), 2), 4), 5) und 6) auf Antrag

des Beklagten zu 5) mit Zustimmung des Klägers und der Beklagten zu 1) ohne mündliche Verhandlung

an das Landgericht München I .

Hinsichtlich der Beklagten zu 3) wird der Rechtsstreit gemäß § 145 ZPO abgetrennt und

an das Landgericht Frankfurt am Main verwiesen.

Aus diesem Grund wird der anberaumte Termin vom 21.10.2021 aufgehoben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.