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1 O 437/20•Landgericht Aachen, 2021-08-23, 1 O 437/20
Entscheidungsdatum: 2021-08-23
Aktenzeichen: 1 O 437/20
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0823.1O437.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Das Landgericht Aachen erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit betreffend die Beklagten zu 1), 2), 4), 5) und 6) auf Antrag
des Beklagten zu 5) mit Zustimmung des Klägers und der Beklagten zu 1) ohne mündliche Verhandlung
an das Landgericht München I .
Hinsichtlich der Beklagten zu 3) wird der Rechtsstreit gemäß § 145 ZPO abgetrennt und
an das Landgericht Frankfurt am Main verwiesen.
Aus diesem Grund wird der anberaumte Termin vom 21.10.2021 aufgehoben.
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