Landgericht Aachen, 2021-08-05, 3 S 2/21

3 S 2/21Kantonsgericht05.08.2021

Regest

Bei einem zugunsten von Bewohnern eines Nachbargrundstücks schuldrechtlich begründetenWegerecht ist davon auszugehen, dass dieses nicht gekündigt und ohne Zustimmung der Nachbarnnicht aufgehoben werden darf. Die schuldrechtliche Begründung eines Wegerechts steht dem Eintragungsgrundsatz nicht entgegen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 3 S 2/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-08-05

Aktenzeichen: 3 S 2/21

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0805.3S2.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: BGB §§ 328, 334, 544, 598, 873

Leitsätze

Bei einem zugunsten von Bewohnern eines Nachbargrundstücks schuldrechtlich begründetenWegerecht ist davon auszugehen, dass dieses nicht gekündigt und ohne Zustimmung der Nachbarnnicht aufgehoben werden darf.

Die schuldrechtliche Begründung eines Wegerechts steht dem Eintragungsgrundsatz nicht entgegen.

Tenor

./.

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