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3 S 2/21•Landgericht Aachen, 2021-08-05, 3 S 2/21
3 S 2/21Kantonsgericht05.08.2021
Bei einem zugunsten von Bewohnern eines Nachbargrundstücks schuldrechtlich begründetenWegerecht ist davon auszugehen, dass dieses nicht gekündigt und ohne Zustimmung der Nachbarnnicht aufgehoben werden darf. Die schuldrechtliche Begründung eines Wegerechts steht dem Eintragungsgrundsatz nicht entgegen.
Entscheidungsdatum: 2021-08-05
Aktenzeichen: 3 S 2/21
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0805.3S2.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: BGB §§ 328, 334, 544, 598, 873
Bei einem zugunsten von Bewohnern eines Nachbargrundstücks schuldrechtlich begründetenWegerecht ist davon auszugehen, dass dieses nicht gekündigt und ohne Zustimmung der Nachbarnnicht aufgehoben werden darf.
Die schuldrechtliche Begründung eines Wegerechts steht dem Eintragungsgrundsatz nicht entgegen.
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