Landgericht Aachen, 2021-06-02, 96 KLs 3/20

96 KLs 3/20Kantonsgericht02.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 96 KLs 3/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-02

Aktenzeichen: 96 KLs 3/20

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0602.96KLS3.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Jugendkammer

Tenor

Der Angeklagte J. wird wegen schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit vorsätzlicher Brandstiftung und wegen vorsätzlicher Brandstiftung in 5 Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

4 Jahren und 8 Monaten

verurteilt. Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Die Angeklagte Y. wird wegen schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit vorsätzlicher Brandstiftung und wegen vorsätzlicher Brandstiftung in 10 Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, zu einer Jugendstrafe von

4 Jahren und 3 Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen, soweit er verurteilt wurde. Im Übrigen fallen die Kosten des Verfahrens und seine soweit entstandenen notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last. Es wird davon abgesehen, der Angeklagten Y. die Verfahrenskosten aufzuerlegen. Die ihr entstandenen Auslagen hat die Angeklagte Y. selbst zu tragen.

  • §§ 306a Abs. 1 Nr. 1, 306 Abs. 1 Nr. 4, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB -

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