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11 O 241/17•Landgericht Aachen, 2021-04-14, 11 O 241/17
Entscheidungsdatum: 2021-04-14
Aktenzeichen: 11 O 241/17
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0414.11O241.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Normen: InsO § 133; InsO § 15b; GmbH § 64 Abs. 1 a.F.; BGB § 254
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 178.874,76 € nebst Zinsen aus 52.582,04 € seit dem 01.03.2014, aus 48.818,98 € seit dem 11.11.2015 und aus 77.473,74 € seit dem 12.08.2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 63 % und die Beklagte zu 37 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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