Landgericht Aachen, 2021-04-12, 63 KLs 21/20

63 KLs 21/20Kantonsgericht12.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 63 KLs 21/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-12

Aktenzeichen: 63 KLs 21/20

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0412.63KLS21.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte A wird wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer

Freiheitsstrafe von 3 Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte B wird wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer

Freiheitsstrafe von 6 Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Im Übrigen wird der Angeklagte B freigesprochen.

Der Angeklagte A trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen. Der Angeklagte B trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er verurteilt wurde. Soweit er freigesprochen wurde, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten B .

A : § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG,

B : §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4, 21, 49 Abs. 1, 56 StGB –

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