Landgericht Aachen, 2021-03-16, 12 O 240/20

12 O 240/20Kantonsgericht16.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 12 O 240/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-16

Aktenzeichen: 12 O 240/20

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0316.12O240.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: §§ 839 BGB; 253 BGB

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger einen weiteren Schmerzensgeldbetrag von 30,00 € zu zahlen. Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit im Übrigen durch Zahlung von 20,00 € erledigt hat.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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