Landgericht Aachen, 2021-02-15, 61 Qs 3/21

61 Qs 3/21Kantonsgericht15.02.2021

Regest

Ein Anspruch auf die Beiordnung eines notwendigen Verteidigers nach Verfahrensbeendigung folgt auch nicht aus Art. 4 der PKH-Richtlinie EU 2016/1919

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 61 Qs 3/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-15

Aktenzeichen: 61 Qs 3/21

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0215.61QS3.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Normen: StPO § 140, 141 l S. 1, 142 l S 1; RL (EU) 2016/1010 Art. 4

Leitsätze

Ein Anspruch auf die Beiordnung eines notwendigen Verteidigers nach Verfahrensbeendigung folgt auch nicht aus Art. 4 der PKH-Richtlinie EU 2016/1919

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts A. vom 21.12.2020 wird auf seine Kosten verworfen.

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