Landgericht Aachen, 2021-01-14, 9 O 173/20

9 O 173/20Kantonsgericht14.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 9 O 173/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-14

Aktenzeichen: 9 O 173/20

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0114.9O173.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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