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62 Qs 83/20•Landgericht Aachen, 2021-01-11, 62 Qs 83/20
Entscheidungsdatum: 2021-01-11
Aktenzeichen: 62 Qs 83/20
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0111.62QS83.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Auf die Beschwerde vom 17.12.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts A. vom 08.12.2020 aufgehoben und der Angeklagten Rechtsanwalt S. aus A. als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin werden der Staatskasse auferlegt.
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