Landgericht Aachen, 2020-11-16, 86 Qs 19/20

86 Qs 19/20Kantonsgericht16.11.2020

Regest

Das Steuergeheimnis steht Auskünften der Finanzämter zur Einkommenslage von Beschuldigten eines Ermittungsverfahrens wegen Coronasubventionsbetrugs nicht entgegen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 86 Qs 19/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-16

Aktenzeichen: 86 Qs 19/20

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:1116.86QS19.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. große Wirtschaftskammer

Normen: AO § 30; SubVG § 6; StGB § 264 Abs. 1 Nr. 1

Leitsätze

Das Steuergeheimnis steht Auskünften der Finanzämter zur Einkommenslage von Beschuldigten eines Ermittungsverfahrens wegen Coronasubventionsbetrugs nicht entgegen.

Tenor

Die Beschwerde des Finanzamts Aachen-Kreis vom 30.10.2020 gegen den Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Aachen vom 07.10.2020 (620 Gs 1310/20) wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen.

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