projekte
2 S 52/20•Landgericht Aachen, 2020-10-29, 2 S 52/20
Entscheidungsdatum: 2020-10-29
Aktenzeichen: 2 S 52/20
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:1029.2S52.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Heinsberg vom 12.02.2020 aufgehoben.
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Euskirchen vom (…), AZ. (…) wird insgesamt aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten beider Instanzen trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.