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65 KLs 15/20•Landgericht Aachen, 2020-10-15, 65 KLs 15/20
65 KLs 15/20Kantonsgericht15.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-15
Aktenzeichen: 65 KLs 15/20
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:1015.65KLS15.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Der Angeklagte H wird
wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 3 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Herstellung kinderpornografischer Schriften,
wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 23 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Herstellung kinderpornografischer Schriften und in 21 Fällen in Tateinheit mit Sichverschaffen kinderpornografischer Schriften,
und wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in 3 Fällen, in einem dieser Fälle in Tateinheit mit Vergewaltigung und mit Herstellung jugendpornografischer Schriften und in einem weiteren dieser Fälle in Tateinheit mit sexuellem Übergriff und mit Herstellung jugendpornografischer Schriften
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
8 Jahren und 10 Monaten
verurteilt.
Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen, sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen.
§§ 176 Abs.1, Abs. 4 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr.4, 176a Abs. 2 Nr. 1, 177 Abs. 1, Abs. 6 Nr.1, 182, 184b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, 184c Abs. 1 Nr. 3, 66 Abs. 2, Abs. 3 StGB
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