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1 O 547/18•Landgericht Aachen, 2020-10-08, 1 O 547/18
Entscheidungsdatum: 2020-10-08
Aktenzeichen: 1 O 547/18
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:1008.1O547.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 18. Juli 2019 (1 O 547/18) wird aufrecht erhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 1).
Die Vollstreckung darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages begonnen oder fortgesetzt werden.
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