Landgericht Aachen, 2020-10-08, 1 O 547/18

1 O 547/18Kantonsgericht08.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 1 O 547/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-08

Aktenzeichen: 1 O 547/18

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:1008.1O547.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 18. Juli 2019 (1 O 547/18) wird aufrecht erhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 1).

Die Vollstreckung darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages begonnen oder fortgesetzt werden.

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