Landgericht Aachen, 2020-10-05, 63 KLs 25/19

63 KLs 25/19Kantonsgericht05.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 63 KLs 25/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-05

Aktenzeichen: 63 KLs 25/19

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:1005.63KLS25.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. große Strafkammer

Tenor

Die Angeklagte wird wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 18 Fällen sowie wegen Betrugs in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

drei (3) Jahren und zwei (2) Monaten

verurteilt.

Ein Betrag in Höhe von 12.111,20 Euro unterliegt der Einziehung.

Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie ihre eigenen Auslagen zu tragen.

– §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, 96 Abs. 1 Nr. 1 lit. a), lit. b), Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG, § 96 Abs. 1 Nr. 1 lit a), lit. b), Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG vom 13.04.2017, §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 52, 53 StGB –

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