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8 O 315/19•Landgericht Aachen, 2020-09-16, 8 O 315/19
Entscheidungsdatum: 2020-09-16
Aktenzeichen: 8 O 315/19
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:0916.8O315.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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