Landgericht Aachen, 2020-09-01, 10 O 172/20

10 O 172/20Kantonsgericht01.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 10 O 172/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-01

Aktenzeichen: 10 O 172/20

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:0901.10O172.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Aschersleben vom 14.04.2020 – Aktenzeichen: 20-1380500-0-1 – wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 7.775,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.03.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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