Landgericht Aachen, 2020-08-05, 8 O 28/20

8 O 28/20Kantonsgericht05.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 8 O 28/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-05

Aktenzeichen: 8 O 28/20

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:0805.8O28.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.322,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.12.2019 zu zahlen.

Der Beklagten wird die Beschränkung der Haftung auf den Nachlass des Erblassers, des am 13.01.2011 in Aachen verstorbenen C, zuletzt wohnhaft gewesen I-Weg, 52076 Aachen, vorbehalten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 74%, die Beklagte trägt diese zu 26%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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