Landgericht Aachen, 2020-07-08, 62 Qs 41/20

62 Qs 41/20Kantonsgericht08.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 62 Qs 41/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-08

Aktenzeichen: 62 Qs 41/20

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:0708.62QS41.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Düren vom 12.06.2020 aufgehoben.

Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt I. in P. als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.

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