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11 O 100/19•Landgericht Aachen, 2020-06-17, 11 O 100/19
Entscheidungsdatum: 2020-06-17
Aktenzeichen: 11 O 100/19
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:0617.11O100.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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