Landgericht Aachen, 2020-04-02, 69 KLs 15/19

69 KLs 15/19Kantonsgericht02.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 69 KLs 15/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-02

Aktenzeichen: 69 KLs 15/19

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:0402.69KLS15.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung in vier Fällen, davon in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

neun (9) Jahren

verurteilt.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.

Soweit der Angeklagte verurteilt ist, trägt er die Kosten des Verfahrens, seine notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen DZ., WG. und BT.. Soweit der Angeklagte freigesprochen worden ist, fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.

Angewendete Vorschriften: §§ 177 Abs. 1, 2 Nr. 1, (Abs. 4), Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 1 StGB, 223 Abs. 1, 52, 53, N11 StGB

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