Landgericht Aachen, 2020-03-12, 52 Ks 4/20

52 Ks 4/20Kantonsgericht12.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 52 Ks 4/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-12

Aktenzeichen: 52 Ks 4/20

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:0312.52KS4.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer

Tenor

Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.

Der als Tatwerkzeug verwendete Hammer wird eingezogen.

Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

§§ 63, 74 Abs. 1 2. Alt. StGB

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