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52 Ks 4/20•Landgericht Aachen, 2020-03-12, 52 Ks 4/20
Entscheidungsdatum: 2020-03-12
Aktenzeichen: 52 Ks 4/20
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:0312.52KS4.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer
Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.
Der als Tatwerkzeug verwendete Hammer wird eingezogen.
Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
§§ 63, 74 Abs. 1 2. Alt. StGB
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