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12 O 317/19•Landgericht Aachen, 2020-02-25, 12 O 317/19
12 O 317/19Kantonsgericht25.02.2020
Die Umsetzung des Art. 46 RL 2007/46EG durch die Verordnung EG-FGV begründet keine europäische Staathaftung.
Entscheidungsdatum: 2020-02-25
Aktenzeichen: 12 O 317/19
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:0225.12O317.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: Art. 46 RL 2007/46 EG
Die Umsetzung des Art. 46 RL 2007/46EG durch die Verordnung EG-FGV begründet keine europäische Staathaftung.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die klagende Partei.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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