66 KLs 16/19•Landgericht Aachen, 2019-10-17, 66 KLs 16/19
Landgericht Aachen, 2019-10-17, 66 KLs 16/19
66 KLs 16/19Kantonsgericht17.10.2019
Regest
Bedrohung als Anlasstat für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 66 KLs 16/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-17
Aktenzeichen: 66 KLs 16/19
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:1017.66KLS16.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. große Strafkammer
Normen: StGB §§ 63, 20, 21, 241
Leitsätze
Bedrohung als Anlasstat für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt.
Tenor
Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.
Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
- § 63 StGB -
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