Landgericht Aachen, 2019-09-25, 61 KLs 4/19

61 KLs 4/19Kantonsgericht25.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 61 KLs 4/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-25

Aktenzeichen: 61 KLs 4/19

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0925.61KLS4.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Normen: § 244 StGB, 232 StGB, 232a StGB, 224 StGB, 223 StGB, 181a StGB, 177 StGB

Tenor

Der Angeklagte wird unter Freispruch im Übrigen wegen schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung in Tateinheit mit ausbeuterischer und dirigistischer Zuhälterei und mit vorsätzlicher Körperverletzung, wegen Zwangsprostitution in Tateinheit mit ausbeuterischer und dirigistischer Zuhälterei und mit vorsätzlicher Körperverletzung, wegen Vergewaltigung in vier Fällen, wegen gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung sowie Diebstahls mit Waffen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

9 Jahren und 6 Monaten

verurteilt.

Seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen NKl2 und NKl1.

Es wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 105.500,00 Euro gegen den Angeklagten angeordnet.

  • §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 b), Abs. 3, 232 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 3 a.F., 232a Abs. 4 in Verbindung mit 232 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, 224 Abs. 1 Nr. 1, 223 Abs. 1, 181a Abs.1 Nr. 1, 177 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 a.F., 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Nr. 3 und Abs. 6 Satz 2 Nr. 1, 73c, 66, 53, 52 StGB -

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