Landgericht Aachen, 2019-09-02, 8 O 554/18

8 O 554/18Kantonsgericht02.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 8 O 554/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-02

Aktenzeichen: 8 O 554/18

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0902.8O554.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.723,80 € Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs B2 A1 Sportback (Fahrzeug-Ident-Nr. X) zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 96 %, die Klägerin trägt diese zu 4 %.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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