9 O 421/18•Landgericht Aachen, 2019-05-16, 9 O 421/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 9 O 421/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-16
Aktenzeichen: 9 O 421/18
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0516.9O421.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist für die Beklagte hinsichtlich der Entscheidung über die Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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