Landgericht Aachen, 2019-02-21, 12 O 313/18

12 O 313/18Kantonsgericht21.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 12 O 313/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-21

Aktenzeichen: 12 O 313/18

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0221.12O313.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und des selbständigen Beweisverfahrens LG Aachen – 12 OH 14/16 - tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger sind befugt, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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