33a StVK 1278/18•Landgericht Aachen, 2018-12-19, 33a StVK 1278/18
Landgericht Aachen, 2018-12-19, 33a StVK 1278/18
33a StVK 1278/18Kantonsgericht19.12.2018
Regest
Der Antrag der Klinik, in der der Betroffene im Maßregelvollzug gemäß § 63 SGB untergebracht ist, auf gerichtliche Genehmigung einer 5-Punkt - bzw. 7-Punkt-Fixierung ist bereits unzulässig, da die Klinik nicht antragsberechtigt i.S.D. § 109 Abs. 2 StVollzG ist.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 33a StVK 1278/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-19
Aktenzeichen: 33a StVK 1278/18
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:1219.33A.STVK1278.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Aachen
Normen: Art. 104 GG, §§ 109 StVollzG
Leitsätze
Der Antrag der Klinik, in der der Betroffene im Maßregelvollzug gemäß § 63 SGB untergebracht ist, auf gerichtliche Genehmigung einer 5-Punkt - bzw. 7-Punkt-Fixierung ist bereits unzulässig, da die Klinik nicht antragsberechtigt i.S.D. § 109 Abs. 2 StVollzG ist.
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Der Streitwert wird auf 500 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.