Landgericht Aachen, 2018-12-19, 33a StVK 1278/18

33a StVK 1278/18Kantonsgericht19.12.2018

Regest

Der Antrag der Klinik, in der der Betroffene im Maßregelvollzug gemäß § 63 SGB untergebracht ist, auf gerichtliche Genehmigung einer 5-Punkt - bzw. 7-Punkt-Fixierung ist bereits unzulässig, da die Klinik nicht antragsberechtigt i.S.D. § 109 Abs. 2 StVollzG ist.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 33a StVK 1278/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-12-19

Aktenzeichen: 33a StVK 1278/18

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:1219.33A.STVK1278.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Aachen

Normen: Art. 104 GG, §§ 109 StVollzG

Leitsätze

Der Antrag der Klinik, in der der Betroffene im Maßregelvollzug gemäß § 63 SGB untergebracht ist, auf gerichtliche Genehmigung einer 5-Punkt - bzw. 7-Punkt-Fixierung ist bereits unzulässig, da die Klinik nicht antragsberechtigt i.S.D. § 109 Abs. 2 StVollzG ist.

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Der Streitwert wird auf 500 € festgesetzt.

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