Landgericht Aachen, 2018-12-11, 72 Ns 67/18

72 Ns 67/18Kantonsgericht11.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 72 Ns 67/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-11

Aktenzeichen: 72 Ns 67/18

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:1211.72NS67.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. kleine Strafkammer des Landgerichts Aachen

Tenor

Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen vom 19. März 2018 wird verworfen.

Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen vom 19. März 2018 wie folgt abgeändert:

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80,00 Euro verurteilt.

Die Kosten der Berufung der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

Der Angeklagte trägt die Kosten seiner Berufung und seine insoweit angefallenen notwendigen Auslagen. Der Angeklagte trägt auch die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

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