52 Ks 20/17•Landgericht Aachen, 2018-03-09, 52 Ks 20/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 52 Ks 20/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-09
Aktenzeichen: 52 Ks 20/17
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:0309.52KS20.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer
Tenor
Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens und seine sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin trägt der Beschuldigte.
- § 63 StGB -
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