6 S 118/17•Landgericht Aachen, 2018-02-09, 6 S 118/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 6 S 118/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-09
Aktenzeichen: 6 S 118/17
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:0209.6S118.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung wird das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 14.09.2017 – 107 C 540/16 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.308,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 2.878,73 € seit dem 01.12.2015 und aus einem Betrag in Höhe von 1.429,67 € seit dem 03.12.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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