8 O 12/16•Landgericht Aachen, 2017-07-07, 8 O 12/16
Landgericht Aachen, 2017-07-07, 8 O 12/16
8 O 12/16Kantonsgericht07.07.2017
Regest
Ein Autohändler ist zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages für einen vom so genannten Abgasskandal betroffenen gebrauchten Pkw verpflichtet, nachdem dem Händler erfolglos eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt wurde.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 8 O 12/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-07
Aktenzeichen: 8 O 12/16
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:0707.8O12.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Normen: BGB §§ 346 Abs. 1, 348, 437 Abs. 2, 323 Abs. 1, 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 347
Leitsätze
Ein Autohändler ist zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages für einen vom so genannten Abgasskandal betroffenen gebrauchten Pkw verpflichtet, nachdem dem Händler erfolglos eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt wurde.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.794,73 € nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 05.02.2016 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe des PKW W, Fahrgestell-Nr. ###.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des vorgenannten Fahrzeuges seit dem 11.12.2015 in Verzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 5 %, die Beklagte zu 95 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn ich die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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