Landgericht Aachen, 2016-12-16, 8 O 416/16

8 O 416/16Kantonsgericht16.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 8 O 416/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-16

Aktenzeichen: 8 O 416/16

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:1216.8O416.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag vom 10.11.2016 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Der Verfügungskläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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