Landgericht Aachen, 2016-11-10, 67 KLs 17/16

67 KLs 17/16Kantonsgericht10.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 67 KLs 17/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-10

Aktenzeichen: 67 KLs 17/16

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:1110.67KLS17.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts Aachen

Tenor

Der Angeklagte Mh wird wegen räuberischer Erpressung in 3 Fällen, räuberischen Diebstahls in 2 Fällen, Erpressung, Betruges in 4 Fällen und Diebstahls in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

3 (drei) Jahren und 9 (neun) Monaten

verurteilt.

Die Angeklagte Pz wird wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,00 € verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.

Der Angeklagte Mh wird im Wege des Anerkenntnisses verurteilt, an den Adhäsionskläger einen Betrag in Höhe von 5.767,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.10.2016 zu zahlen.

Der Angeklagte Mh trägt die Kosten des Adhäsionsverfahrens.

  • §§ 242, 243 Abs. 1 S. 2 Ziff. 3, 249 Abs. 1, 2, 253 Abs. 1, 255, 263 Abs. 1 und Abs. 3 Ziff. 1, 25 Abs. 2 StGB -

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