96 KLs 2/16•Landgericht Aachen, 2016-09-21, 96 KLs 2/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 96 KLs 2/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-21
Aktenzeichen: 96 KLs 2/16
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0921.96KLS2.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Jugendkammer
Tenor
Der Angeklagte P. ist schuldig des Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge. Gegen ihn wird eine Jugendstrafe von
8 Jahren und 6 Monaten
verhängt.
Der Angeklagte R. wird wegen versuchten besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von
4 Jahren und 10 Monaten
verurteilt. Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet, wobei 1 Jahr und 5 Monate der Freiheitsstrafe vorweg zu vollziehen sind.
Der Angeklagte R. hat die Kosten des Verfahrens, seine eigenen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu tragen.
Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten P. die Kosten des Verfahrens und die Auslagen des Nebenklägers aufzuerlegen, er hat jedoch seine eigenen Auslagen zu tragen.
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angewendete Vorschriften für den Angeklagten P. : §§ 211, 251, 22, 23, 52 StGB, 1, 105 ff. JGG;
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angewendete Vorschriften für den Angeklagten R. : §§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 22, 23, 52, 64 StGB -
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