Landgericht Aachen, 2016-09-05, 96 Ns 2/16

96 Ns 2/16Kantonsgericht05.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 96 Ns 2/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-05

Aktenzeichen: 96 Ns 2/16

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0905.96NS2.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Jugendkammer

Tenor

Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts – Jugendschöffengericht – Düren vom 00.00.0000 – 10 Ls 703 Js 285/15 - 9/16 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Der Angeklagte ist der besonders schweren räuberischen Erpressung, der versuchten räuberischen Erpressung, der vorsätzlichen Körperverletzung in zwei Fällen und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen schuldig.

Von der Auferlegung der Verfahrenskosten in beiden Rechtszügen wird abgesehen. Seine außergerichtlichen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

angewendete Vorschriften: §§ 1, 3, 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, §§ 223 Abs. 1, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 253, 255, 21, 22, 23 Abs. 1, 53 StGB; 1, 3 ff., 105 ff. JGG.

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