96 Ns 2/16•Landgericht Aachen, 2016-09-05, 96 Ns 2/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 96 Ns 2/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-05
Aktenzeichen: 96 Ns 2/16
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0905.96NS2.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Jugendkammer
Tenor
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts – Jugendschöffengericht – Düren vom 00.00.0000 – 10 Ls 703 Js 285/15 - 9/16 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Der Angeklagte ist der besonders schweren räuberischen Erpressung, der versuchten räuberischen Erpressung, der vorsätzlichen Körperverletzung in zwei Fällen und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen schuldig.
Von der Auferlegung der Verfahrenskosten in beiden Rechtszügen wird abgesehen. Seine außergerichtlichen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
angewendete Vorschriften: §§ 1, 3, 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, §§ 223 Abs. 1, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 253, 255, 21, 22, 23 Abs. 1, 53 StGB; 1, 3 ff., 105 ff. JGG.
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