Landgericht Aachen, 2016-01-26, 8 O 526/13

8 O 526/13Kantonsgericht26.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 8 O 526/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-26

Aktenzeichen: 8 O 526/13

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0126.8O526.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aus dem Urteil gegen sie vollstreckbaren Betrages wenn nicht vorher der Beklagte Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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