8 O 526/13•Landgericht Aachen, 2016-01-26, 8 O 526/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 8 O 526/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-26
Aktenzeichen: 8 O 526/13
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0126.8O526.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aus dem Urteil gegen sie vollstreckbaren Betrages wenn nicht vorher der Beklagte Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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