3 T 342/15•Landgericht Aachen, 2015-12-22, 3 T 342/15
Landgericht Aachen, 2015-12-22, 3 T 342/15
3 T 342/15Kantonsgericht22.12.2015
Regest
Zu den Voraussetzungen einer geschlossenen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 3 T 342/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-22
Aktenzeichen: 3 T 342/15
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:1222.3T342.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: BGB § 1906 Abs. 1; FamFG § 68 Abs. 3
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen einer geschlossenen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
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