7 O 186/15•Landgericht Aachen, 2015-12-08, 7 O 186/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 7 O 186/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-08
Aktenzeichen: 7 O 186/15
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:1208.7O186.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche Aufwendungen und Schäden, die im Zusammenhang mit dem im Rahmen des am 06.10.2005 beauftragten und unter dem Datum 22.01.2007 durch die Beklagte zu 1. abgerechneten Auftrag an den Aussenanlagen „Erweiterung und Neugestaltung Berufskolleg, Berliner Ring, 52511 Geilenkirchen“ entstanden sind oder noch entstehen, zu ersetzen, soweit die Aufwendungen und Schäden im Zusammenhang mit dem Bettungsmaterial stehen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1) zu 1/3. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt diese selbst. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3) trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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