6 S 99/15•Landgericht Aachen, 2015-11-20, 6 S 99/15
Landgericht Aachen, 2015-11-20, 6 S 99/15
6 S 99/15Kantonsgericht20.11.2015
Regest
Nicht Rechtskräftig - Revisionsverfahren VII ZR 297/15 BGH Karlsruhe
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 6 S 99/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-20
Aktenzeichen: 6 S 99/15
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:1120.6S99.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Leitsätze
Nicht Rechtskräftig - Revisionsverfahren VII ZR 297/15 BGH Karlsruhe
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.07.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen – 101 C 166/14 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.344,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 13 % und die Beklagte zu 87 % zu tragen. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen
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