Landgericht Aachen, 2015-10-12, 5 S 128/15

5 S 128/15Kantonsgericht12.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 5 S 128/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-12

Aktenzeichen: 5 S 128/15

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:1012.5S128.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: BGB § 249 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 2 S. 1; ZPO § 287

Tenor

beabsichtigt die Kammer, die Berufung gemäß § 522 II ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg und erfordert auch keine mündliche Verhandlung. Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung und eine Entscheidung durch Urteil ist auch nicht zur Rechtsfortbildung oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich.

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