Landgericht Aachen, 2015-10-06, 3 T 276/15

3 T 276/15Kantonsgericht06.10.2015

Regest

Zu den Voraussetzungen der Aufhebung einer Betreuung (hier Aufhebung abgelehnt)

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 3 T 276/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-06

Aktenzeichen: 3 T 276/15

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:1006.3T276.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: BGB § 1896; BGB § 1908d

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen der Aufhebung einer Betreuung (hier Aufhebung abgelehnt)

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.