3 T 276/15•Landgericht Aachen, 2015-10-06, 3 T 276/15
Landgericht Aachen, 2015-10-06, 3 T 276/15
3 T 276/15Kantonsgericht06.10.2015
Regest
Zu den Voraussetzungen der Aufhebung einer Betreuung (hier Aufhebung abgelehnt)
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 3 T 276/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-10-06
Aktenzeichen: 3 T 276/15
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:1006.3T276.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: BGB § 1896; BGB § 1908d
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen der Aufhebung einer Betreuung (hier Aufhebung abgelehnt)
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
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