5 T 92/14•Landgericht Aachen, 2014-07-14, 5 T 92/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 5 T 92/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-14
Aktenzeichen: 5 T 92/14
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2014:0714.5T92.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: § 885 a ZPO; § 4 Abs. 1 GvKostG
Tenor
Die Beschwerde des Gläubigers vom 12. Juni 2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düren vom 2. Juni 2014 (32 M 926/14) wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Auslagen werden nicht erstattet.
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