Landgericht Aachen, 2014-06-25, 33i StVK 924/13

33i StVK 924/13Kantonsgericht25.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 33i StVK 924/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-25

Aktenzeichen: 33i StVK 924/13

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2014:0625.33I.STVK924.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Streitwert wird auf 750,00 Euro festgesetzt.

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