Landgericht Aachen, 2014-01-24, 9 O 307/13

9 O 307/13Kantonsgericht24.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 9 O 307/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-24

Aktenzeichen: 9 O 307/13

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2014:0124.9O307.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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