6 S 6/13•Landgericht Aachen, 2013-06-07, 6 S 6/13
Landgericht Aachen, 2013-06-07, 6 S 6/13
6 S 6/13Kantonsgericht07.06.2013
Regest
Die fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis ist auf den Betrag des sog. Wiederbeschaffungsaufwand begrenzt.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 6 S 6/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-07
Aktenzeichen: 6 S 6/13
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2013:0607.6S6.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: BGB § 249 Abs. 2 S. 1
Leitsätze
Die fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis ist auf den Betrag des sog. Wiederbeschaffungsaufwand begrenzt.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen vom 20.12.2012 teilweise abgeändert und insgesamt klarstellend wie folgt neugefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 198,03 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.05.2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird zudem verurteilt, die Klägerin von den Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 316,18 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 85% und die Beklagte zu 15%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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