Landgericht Aachen, 2013-06-04, 3 T 119/13

3 T 119/13Kantonsgericht04.06.2013

Regest

Einrichtung einer Kontrollbetreuung wegen Bedenken gegen die Redlichkeit der Bevollmächtigten. Der Beschluss ist nicht in Rechtskraft erwachsen. Das Rechtsbeschwerdeverfahren wurde beim BGH Karlsruhe unter dem AZ XII ZB 339/13 geführt (Zurückverweisung)

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 3 T 119/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-04

Aktenzeichen: 3 T 119/13

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2013:0604.3T119.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: BGB ( 1896 Abs. 3

Leitsätze

Einrichtung einer Kontrollbetreuung wegen Bedenken gegen die Redlichkeit der Bevollmächtigten. Der Beschluss ist nicht in Rechtskraft erwachsen. Das Rechtsbeschwerdeverfahren wurde beim BGH Karlsruhe unter dem AZ XII ZB 339/13 geführt (Zurückverweisung)

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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