64 KLs 34/13 - 402 Js 690/13 -•Landgericht Aachen, 2013-04-24, 64 KLs 34/13 - 402 Js 690/13 -
Landgericht Aachen, 2013-04-24, 64 KLs 34/13 - 402 Js 690/13 -
64 KLs 34/13 - 402 Js 690/13 -Kantonsgericht24.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 64 KLs 34/13 - 402 Js 690/13 - — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-24
Aktenzeichen: 64 KLs 34/13 - 402 Js 690/13 -
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2013:0424.64KLS34.13.402JS6.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer
Tenor
Die Angeklagte wird wegen versuchter Nötigung in zwei tateinheitlichen Fällen sowie wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geamtfreiheitsstrafe von
zehn Monaten
verurteilt.
Die Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die ihr entstandenen notwendigen Auslagen.
§§ 223 Abs.1 und 2, 224 Abs.1 Nr.2, 240 Abs.1 und 3, 21, 22, 23 Abs.1, 24 Abs.1, 52, 53, 63 StGB.
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