9 O 488/11•Landgericht Aachen, 2013-02-22, 9 O 488/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 9 O 488/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-22
Aktenzeichen: 9 O 488/11
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2013:0222.9O488.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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