Landgericht Aachen, 2013-02-06, 11 O 189/12

11 O 189/12Kantonsgericht06.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 11 O 189/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-06

Aktenzeichen: 11 O 189/12

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2013:0206.11O189.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

den Kläger von Ansprüchen der E B GmbH, I-straße #, ## T zu deren Rechnungs-Nr. #### vom 08.10.2010 in Höhe von 400,96 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2012 durch Zahlung freizustellen;

an den Kläger 1.380,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.12.2010 zu zahlen;

an den Kläger 12.995,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.07.2012 zu zahlen;

den Kläger von Ansprüchen des Rechtsanwaltes X H, Q-str. ## a, ## C auf dessen Rechnung vom 02.05.2012 in Höhe von 899,40 EUR durch Zahlung freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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